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 BaFin - Startseite Homepage des deutschsprachigen Auftritts der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungensaufsicht BaFin

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  • RSS Feeds: Veröffentlichung und Aufsichtsrecht : Veröffentlichung und Aufsichtsrecht


  • BaFinJournal, Ausgabe Februar 2012 -
    Themen: - Aufsichtliche Beurteilung von Risikotragfähigkeitskonzepten - Internet-Untersuchung: Viele Online-Kreditangebote rechtswidrig - Neue Regeln für den Vertrieb von Vermögensanlagen - Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Leerverkäufen werden erweitert - Neue Regeln für die Aufsicht über Finanzkonglomerate - WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung konkretisiert Anforderungen an Vertriebspersonal

  • Zugelassene Kreditinstitute -
    Gesamtliste der zugelassenen Kreditinstitute. Diese Liste wird monatlich aktualisiert. Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Zugelassene Finanzdienstleister -
    Gesamtliste der zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitute Diese Liste wird monatlich aktualisiert. Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • EWR-Niederlassungen (VU) -
    Gesamtliste der Versicherer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die in Deutschland im Rahmen einer Niederlassung Versicherungsgeschäfte betreiben. Die Aufsicht über diese Gesellschaften führt primär die Versicherungsaufsichtsbehörde des Herkunftslandes des Versicherers. Hier finden Sie die Internetadressen der ausländischen Aufsichtsbehörden. Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Zugelassene Kapitalanlagegesellschaften und zugelassene Investmentaktiengesellschaften -
    Gesamtliste der zugelassenen Kapitalanlagegesellschaften/zugelassenen Investmentaktiengesellschaften. Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Grenzüberschreitend tätige Kreditinstitute -
    Gesamtliste der grenzüberschreitend tätigen Kreditinstitute. Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit -
    Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Sterbekassen mit Geschäftstätigkeit -
    Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Freigestellte Unternehmen nach § 2 Abs. 4 oder 7 KWG -
    Gesamtliste der freigestellten Unternehmen nach § 2 Abs. 4 oder 7 KWG. Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Pensionskassen mit Geschäftstätigkeit -
    Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • EWR-Dienstleister (VU) -
    Gesamtliste der Versicherer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die in Deutschland im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs Versicherungsgeschäfte betreiben. Die Aufsicht über diese Gesellschaften führt primär die Versicherungsaufsichtsbehörde des Herkunftslandes des Versicherers. Hier finden Sie die Internetadressen der ausländischen Aufsichtsbehörden. Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Schaden- und Unfallversicherer mit Geschäftstätigkeit -
    Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Versicherer ohne Geschäftstätigkeit -
    Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Rückversicherer mit Geschäftstätigkeit -
    Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Krankenversicherer mit Geschäftstätigkeit -
    Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Grenzüberschreitend tätige Finanzdienstleister -
    Gesamtliste der grenzüberschreitend tätigen Finanzdienstleistungsinstitute. Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Gesamtliste aller zugelassenen Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit -
    Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden, eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Unternehmen angebotener Versicherungsprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Grenzüberschreitend tätige Verwaltungsgesellschaften -
    Gesamtliste der grenzüberschreitend tätigen Verwaltungsgesellschaften. Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.

  • Zweigstellen und -niederlassungen ausländischer Institute -
    Gesamtliste der Zweigniederlassungen und Zweigstellen ausländischer Institute. Zweigniederlassungen: Nach § 53b Abs. 1 KWG kann ein Einlagenkreditinstitut oder ein Wertpapierhandelsunternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Erlaubnis der BaFin im Inland eine Zweigniederlassung errichten und Bankgeschäfte mit Ausnahmen des Investmentgeschäfts betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen. Die Beaufsichtigung erfolgt durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes und nur eingeschränkt durch die BaFin. Zweigstellen: Nach § 53 Abs. 1 KWG kann ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Zweigstelle im Inland unterhalten, die Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt. Die Zweigstelle gilt dann als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Unterhält das Unternehmen mehrere Zweigstellen im Inland, gelten sie als ein Institut. Die Beaufsichtigung der Zweigstelle erfolgt durch die BaFin. Zweigniederlassungen von Verwaltungsgesellschaften: Nach § 13 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) kann eine Verwaltungsgesellschaft mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ohne Erlaubnis der BaFin im Inland eine Zweigniederlassung errichten und Tätigkeiten nach § 7 Abs. 2 InvG erbringen. Die Beaufsichtigung erfolgt durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes und nur eingeschränkt durch die BaFin. Hinweis: Bei den hier aufgeführten Anschriften handelt es sich um den jeweiligen Sitz im Inland. Besteht mehr als eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Inland, so handelt es sich um die Anschrift der von der BaFin als "Kopfstelle" geführten Zweigniederlassung oder Zweigstelle. Alle Angaben sind sorgfältig zusammengestellt worden. Eine Haftung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Die BaFin weist darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Gewähr für den Bestand und die Qualität bestimmter von den Instituten angebotener Anlageprodukte oder für die Erzielbarkeit etwa prognostizierter Erträge übernimmt.